Noot 1 (zie blz. 255)
Sehr geehter Herr Oberbürgemeister Dr. Linden,
sehr geehter Herr Bürgemeister Drs. Pleumeekers,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Juni 1996 mit der Darstellung
des gemeinsamen Anliegens der Städte Aachen und Heerlen zur Gründung
eines gemeinsamen, grenzüberschreitenden deutsch-niederlän- dischen
Gewerbegebietes. Zu diesem Vorhaben beglückwünsche ich Sie und wünsche
Ihnen für die Entwicklung des Gewerbebetriebes viel Ervolg.
Die Bundesregierung begrüßt alle Initiativen, die zur Entwicklung
eines geeinten Europa beitragen. Innerhalb dieser Zielsetzung kommt gerade
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit herausragende Bedeutung zu.
Die Bundesregierung hat daher bisher alle Initiativen gefördert, der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch den rechtlichen Rahmen zu schaffen,
innerhalb dessen sie sich zum Wohle aller Beteiligten entwickeln kann. Die
Bundesrepublik Deutschland ist daher dem Europäischen Rahmenübereinkommen
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
vom 21. Mai 1980 beigetreten und hat auch das am 9. November 1995 zur Zeichnung
aufgelegte Zusatsprotokoll zu diesem Rahmenübereinkommen gezeichnet.
Auch hat die Bundesregierung mit den westlichen Nachbarstaaten Rahmenabkommen
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
geschlossen oder war an deren Abschluß beteiligt, so auch beim sogenannten
Anholder Abkommen zwischen dem Königreich der Niederlande, der Bundesrepublik
Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen.
In Ihrem Schreiben regen Sie nunmehr an, das deutsch-niederländische
Abkommen den Bedürfnissen der Entwicklung Ihres geplanten gemeinsamen
Gewerbegebietes anzupassen. Abgesehen davon, daß man mit einem Rahmenabkommen
nicht alle bei konkreten Einzelprojekten auftretenden Fragen regeln kann,
ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß man erst einmal versuchen
sollte, die Gestaltungsspielräume, die innerhalb des Abkommens und darüber
hinaus bestehen – so z.B. im Rahmen des Artikels 24 Abs. 1 a GG –
ausnutzen sollte.
Da im übrigen Fragen und Angelegenheiten kommunaler grenzüberschreitender
Zusammenarbeit in erster Linie die betreffenden Landesbehörden zuständig
sind, bitte ich Sie vorerst, mit diesen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten
zu erörtern. Sollte dann darüber hinaus noch Handlungsbedarf im
Hinblick auf eine Überarbeitung bzw. Ergänzung und Anpassung der
bestehenden Rahmenabkommen mit unseren westlichen Nachtbarstaaten bestehen,
ist die Bundesregierung gerne bereit, unter Beachtung der verfassungsrechtlichen
Rahmen- umstände positiv zu prüfen, inwieweit eine Änderung
des deutsch-niederländischen Rahmenabkommens über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen
Stellen notwendig ist.
Ich habe dem in Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit federführenden
Auswärtigen Amt Durchdruck dieses Antwortschreibens überandt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Kaysers